Für Gärten von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen, für Parks und für Außenanlagen von Gewerbeobjekten und auch für Brachflächen können Jahrespflegeverträge abgeschlossen werden. Nur durch die gewissenhafte Einhaltung der Pflegeintervalle kann der gepflegte Eindruck jeder Anlage erzielt werden.